1. Geltungsbereich
1.1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall
kommen Verträge mit dem Auftragnehmer ausschließlich
nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustan-
de.
1.2. Mit Erteilung des Auftrags erklärt sich der Auftraggeber
mit der Geltung der nachstehenden Geschäftsbedingungen
einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Be-
dingungen des Auftraggebers sind nur dann für den Auf-
tragnehmer verbindlich, wenn diesen ausdrücklich schrift-
lich zugestimmt wurden. Die nachfolgenden Bedingungen
des Auftragnehmers gelten auch dann, wenn der Auftrag-
nehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichen-
der Bedingungen des Auftraggebers seine Leistung vorbe-
haltlos ausführt.
1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Leistungen des Auftragnehmers (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Veranstaltungen und Beratungsleistungen)
und für alle aus dem Schuldverhältnis mit dem Auftraggeber
resultierenden Pflichten. Gegenüber Unternehmern und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten diese
Bedingungen auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehun-
gen.
1.4. Sind mehrere Dokumente Bestandteil der Vereinbarung,
gelten immer die einzelvertraglichen Regelungen vorrangig.
2. Vertragsschluss
2.1. Die Darstellung der Beratungsangebote und Beschaffenheit
der Seminare auf den Internetseiten des Auftragnehmers
stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen
unverbindlichen Onlinekatalog.
2.2. Ein Vertrag mit dem Auftragnehmer gilt erst dann als
geschlossen, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auf-
tragnehmers vorbehaltlos annimmt oder ihm eine schrift-
liche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zugeht oder
der Auftragnehmer mit der Ausführung der Leistung be-
ginnt. Erteilt der Auftragnehmer eine schriftliche Auftrags-
bestätigung, so ist diese für Inhalt und Umfang des Ver-
trages maßgeblich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
2.3. Mit dem Versand der Anmeldedaten des Auftraggebers ist
die Anmeldung abgeschlossen. Eine Anmeldung stellt ein
verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftragneh-
mer wird die Anmeldung bindend.
2.4. Sämtliche zwischen dem Auftraggeber und dem Auftrag-
nehmer zur Durchführung des Vertrages getroffenen Ver-
einbarungen sind in dem Vertrag einschließlich dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig schriftlich
niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
2.5. Von Angestellten des Auftragnehmers im Zusammenhang
mit dem Vertragsschluss getätigte Zusagen, Vereinbar-
ungen, Zusicherungen oder Garantien werden erst durch
schriftliche Bestätigung durch den Auftragnehmer wirksam.
2.6. Die vom Auftragnehmer eingesetzte Beratungsperson han-
delt während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im
Namen des Auftragnehmers. Zusatz-, Folge- und Neuauf-
träge, die an sie herangetragen werden, gelten als dem Auf-
tragnehmer erteilt.
3. Auftragsdurchführung und Mitwirkungspflichten des Auf-
traggebers
3.1. Veranstaltungen und informationstechnische Betreuungen
finden i.d.R. in einem virtuellen Raum des Auftragnehmers
statt. Der Auftraggeber versichert in diesem Fall, dass ihm
ein entsprechend abgegrenzter Arbeitsbereich/-raum zur
ungestörten Teilnahme zur Verfügung steht.
3.2. Abhängig von den Vorkenntnissen und der Zusammen-
setzung der Auftraggeber priorisiert und gewichtet der
Auftragnehmer die Unterrichtsinhalte. Der Auftragnehmer
kann entsprechend die zeitlich-inhaltliche Verteilung des
Rahmenplans justieren und Themen verkürzen oder ver-
längern, wenn es dem Lernfortschritt dient.
3.3. Der Auftragnehmer behält sich vor inhaltliche, methodische
und organisatorische Änderungen oder Änderungen im
Ablauf der Veranstaltung (z.B. aufgrund technischer Aktuali-
sierung, Ausfall oder Wechsel der Seminarleitung) vor-
zunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten
Veranstaltung für den Auftraggeber nicht wesentlich änd-
ert.
3.4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die
Durchführung dessen Leistung relevanten Informationen
vollständig zur Kenntnis zu geben. Der Auftragnehmer ist
grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Auftraggeber zur
Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige
Leistungen auf ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und Ord-
nungsmäßigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berück-
sichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein
Anlass besteht, es sei denn, dass der Auftrag dies aus-
drücklich umfasst.
3.5. Soweit zur Durchführung der Leistung des Auftragnehmers
Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers erforderlich
sind, hat er diese rechtzeitig und auf eigene Kosten zu
erbringen; Aufwendungen werden ihm nur erstattet, wenn
dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Sofern er
seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder
nicht ordnungsgemäß nachkommt und dadurch in Verzug
der Annahme gerät, ist der Auftragnehmer berechtigt, ihm
den dadurch entstehenden Mehraufwand in Rechnung zu
stellen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftrag-
nehmers bleiben ausdrücklich vorbehalten.
3.6. Der Auftraggeber weist seine Mitarbeiter zur erforderlichen
Mitwirkung an.
3.7. Unterliegt die Ermittlung des Leistungsinhalts und der
-menge
rechtlichen Vorgaben, so ist der Auftraggeber für deren
Einhaltung verantwortlich.
3.8. Der Auftragnehmer hat das Recht, die ihm obliegenden
Leistungen durch einen von ihm sorgfältig ausgesuchten,
geeignet erscheinenden Unterauftragnehmer durchführen
zu lassen.
3.9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Ausführung des Auf-
trags externe Dienstleister heranzuziehen. Der Auftrag-
nehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese
Erfüllungsgehilfen ohne Auftrag des Auftraggebers hinzu-
zuziehen.
3.10. Umfasst der Vertrag auf das EDV-System des Auftraggebers
bezogene Leistungen, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
Daten und Programme in anwendungsadäquaten Interval-
len regelmäßig, mindestens einmal täglich, in maschinen-
lesbarer Form zu sichern und damit zu gewährleisten, dass
diese mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden
können. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der
Auftragnehmer nur, wenn und soweit der Auftraggeber
sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Daten-
material nicht mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
4. Überlassene Unterlagen
4.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem
Auftraggeber überlassenen Unterlagen – auch in elektron-
ischer Form –, wie z. B. Inhalten, Kalkulationen, Abbildun-
gen etc., behält der Auftragnehmer sich die Eigentums-
und Urheberrechte vor.
4.2. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht
werden, es sei denn, der Auftragnehmer erteilt dazu dem
Auftraggeber seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
5. Fristen und Termine
5.1. Ist kein verbindlicher Leistungszeitpunkt vereinbart, gerät
der Auftragnehmer erst dann in Verzug, wenn der Auftrag-
geber ihm zuvor ergebnislos eine angemessene Frist zur
Erbringung der geschuldeten Leistung in Textform gesetzt
hat. Leistungsfristen beginnen erst ab der vollständigen Er-
bringung sämtlicher vom Auftraggeber geschuldeter Mit-
wirkungshandlungen sowie – sofern eine Anzahlung verein-
bart wurde – ab deren Eingang zu laufen. Nachträgliche
Änderungswünsche oder verspätet erbrachte Mitwirkungs-
handlungen des Auftraggebers verlängern die Leistungszei-
ten angemessen.
5.2. Wird die von dem Auftragnehmer geschuldete Leistung
durch unvorhersehbare und durch den Auftragnehmer un-
verschuldete Umstände verzögert (z. B. Angriffe Dritter auf
das IT-System, Betriebsstörungen, behördliche Maßnah-
men, Stromausfälle, Störungen oder Ausfall von Tele-
kommunikationsnetzen - jeweils auch bei dem Vorliefer-
anten des Auftragnehmers oder das Nichterreichen der
Mindestteilnehmerzahl sowie kurzfristige Ausfälle von Se-
minarleiter, die nicht durch einen anderen Seminarleiter
ersetzt werden können), so ist der Auftragnehmer berech-
tigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinaus-
zuschieben. Für den Fall, dass die Behinderung mehr als
sechs Wochen andauert, ist der Auftragnehmer berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer wird den
Auftraggeber unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung oder Teilleistung informieren und ihm im Falle des
Vertragsrücktrittes hierfür bereits geleistete Gegenleist-
ungen unverzüglich erstatten. Schadenersatzansprüche
sind ausgeschlossen.
5.3. Der Beginn der vom Auftragnehmer angegebenen Lieferzeit
setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der
Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des
nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.4. Die Einhaltung von Lieferfristen setzt den rechtzeitigen
Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unter-
lagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, ins-
besondere von den erforderlichen Materialien (Dokumen-
te, Zeichnungen, Bilder, Graphiken, Software auf Datenträ-
gern), sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbe-
dingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Auf-
traggeber voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht
erfüllt, verlängern sich die Fristen für einen angemessenen
Zeitraum; dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Ver-
zögerung zu vertreten hat.
5.5. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt
er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer
berechtigt, Ersatz etwaiger hierdurch bedingter Mehrauf-
wendungen zu verlangen. Weitergehende gesetzliche An-
sprüche auf Schadensersatz bleiben unberührt. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr
eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschle-
chterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftrag-
geber über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldner-
verzug geraten ist.
5.6. Gerät der Auftragnehmer aufgrund leichter Fahrlässigkeit
mit der Leistungserbringung in Verzug, so ist seine Haftung
für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leis-
tung) auf 5 % des Vertragspreises beschränkt. Ansprüche
auf Schadensersatz statt der Leistung bestimmen sich nach
Maßgabe von Ziff. 12..
5.7. Der Auftraggeber kann jederzeit anstelle des angemeldeten
Teilnehmers einen Vertreter benennen. Dadurch entstehen
dem Auftraggeber keine zusätzlichen Kosten.
5.8. Der Auftraggeber kann jederzeit auf einen anderen Veran-
staltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung um-
buchen. Für Umbuchungen bis 4 Wochen vor Veranstal-
tungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Bei
einer Umbuchung ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn
wird vom Auftragnehmer eine Bearbeitungsgebühr von
EUR 50,00 erhoben.
5.9. Veranstaltungsabmeldungen vom Auftraggeber müssen
grundsätzlich in Textform, spätestens 14 Tage vor Seminar-
beginn erfolgen. In diesem Fall wird vom Auftragnehmer
lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 100,00
erhoben. Bei Abmeldungen, die später eingehen, und bei
Fernbleiben ohne vorherige Abmeldung ist die gesamte
Teilnahmegebühr fällig. Maßgebend für die Einhaltung der
Frist ist der Zeitpunkt des Eingangs der Abmeldung beim
Auftragnehmer.
5.10. Ein Seminar kann, solange noch keine Termine mit dem
Seminarleiter vereinbart wurden, kostenlos storniert wer-
den.
5.11. Vereinbarte Beratungstermine können bis 21 Tage vor Re-
alisierung kostenfrei verschoben werden. Kurzfristigere
Verschiebungen und Fernbleiben ohne vorherige Abmel-
dung werden mit 50 % des Honorarsatzes abgerechnet.
6. Preise und Zahlungen
6.1. Maßgeblich ist der von dem Auftragnehmer genannte, an-
sonsten der von dem Auftragnehmer für die betreffende
Leistung üblicherweise in Rechnung gestellte Preis, zzgl.
Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe - soweit diese anfällt. Bei
grenzüberschreitenden Leistungen sind etwaige Steuern,
Gebühren, Zölle und sonstige Abgaben (gleich welcher Art),
die für die grenzüberschreitende Leistung anfallen, von dem
Auftraggeber zu tragen.
6.2. Der Auftragnehmer ist im Rahmen von Dauerschuldver-
hältnissen und längerfristigen Verträgen berechtigt, bei
einer von ihm nicht zu vertretenden Erhöhung seiner
Kosten und Gebühren, angemessene Preiserhöhungen ent-
sprechend der Erhöhung der Kosten vorzunehmen; ist der
Auftraggeber mit einer solchen Preiserhöhung nicht ein-
verstanden, so kann er innerhalb von vier Wochen nach
Zugang eines solchen Erhöhungsverlangens den Vertrag
kündigen, ansonsten gilt die Erhöhung als vereinbart. Das
Recht zur Preiserhöhung auf der Grundlage dieser Regel-
ung besteht nicht, wenn es sich bei dem Auftraggeber um
einen Verbraucher handelt.
6.3. Der Auftraggeber hat die geschuldete Vergütung ohne
Skontoabzug und spesenfrei innerhalb von zwei Wochen
nach Rechnungszugang auf das von dem Auftragnehmer
angegebene Bankkonto zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist
nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. Für
die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift
auf dem Konto des Auftragnehmers maßgeblich. Der Auf-
tragnehmer behält sich das Recht vor, angemessene Ab-
schlagszahlungen und angemessene Vorschüsse zu verlan-
gen.
6.4. Bei E-Learnings wird die Gebühr sofort nach der Anmeldung
in Rechnung gestellt.
6.5. Schuldet der Auftraggeber neben einer bestehenden Haupt-
forderung Zinsen und Kosten, so wird eine zur Tilgung der
Gesamtsumme nicht ausreichende Zahlung des Auftrag-
gebers zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und
zuletzt auf die Hauptleistung angerechnet.
6.6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem
Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts-
kräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Auftragneh-
mer schriftlich anerkannt sind. Diese Einschränkung gilt nicht
für Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln, die aus
demselben Vertragsverhältnis resultieren, wie der Zahl-
ungsanspruch des Auftragnehmers.
6.7. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar, dass die
Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber dem Auftrag-
geber durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftrag-
gebers gefährdet sind, so ist der Auftragnehmer berechtigt,
noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung sowie gegen Ausgleich etwaiger
offener Forderungen aus dem Vertrag für bereits erbrachte
Teilleistungen auszuführen und nach fruchtlosem Ablauf
einer hierfür gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.
6.8. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugs-
zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basis-,
zinssatz p.a., wenn es sich um einen Unternehmer handelt
und in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
p.a., wenn es sich um einen Verbraucher handelt. Der Auf-
tragnehmer ist berechtigt, einen weitergehenden Anspruch
geltend zu machen, sofern er dem Auftraggeber einen
höheren Schaden nachweist. Außerdem ist der Auftrag-
nehmer berechtigt, eine Pauschale in Höhe von € 40 zu
erheben, wenn es sich um einen Unternehmer handelt. Dies
gilt auch, wenn es sich um eine Abschlagszahlung oder
sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale ist auf einen
geschuldeten Schadensersatz anzurechnen. Wenn es sich
um einen Verbraucher handelt, ist der Auftragnehmer
berechtigt, pro Mahnung eine Kostenpauschale von € 5 zu
erheben. Dem Auftraggeber wird der Nachweis gestattet,
dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich nied-
rigerer Schaden entstanden ist.
7. Arbeitsmittel
7.1. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die Dauer
der Maßnahme kursbegleitende digitale Lernmittel zur
Verfügung. In der Regel ist es erforderlich, dass sich der
Auftraggeber an Internet-Portalen von Drittanbietern re-
gistriert/anmeldet, bei denen die Angabe personenbe-
zogener Daten erforderlich ist und ggf. Nutzungs- und Ver-
tragsbedingungen akzeptiert werden müssen. Dies ist Vor-
aussetzung für die Nutzung der Lernmittel.
7.2. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Schaffung der
technischen Voraussetzungen für den Zugang zu den Semi-
naren, insbesondere im Hinblick auf die eingesetzte Hard-
und Software, der Internetverbindung einschließlich Daten-
übermittlungsgeschwindigkeit des aktuellen Browsers sowie
der Akzeptanz der vom Auftragnehmer ggf. übermittelten
Cookies und trägt die zur Erfüllung dieser Voraussetzung
ggf. notwendigen Kosten selbst.
7.3. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten
Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand
erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität,
Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt und Nutzung
8.1. Der Auftragnehmer behält sich bei allen Lieferungen von
Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur
vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen
durch den Auftraggeber vor.
8.2. Die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder
Zugänglichmachung von Lehrgangsunterlagen oder
Lehrmaterialien ist nicht zugelassen. Insbesondere die
Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen
Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen
Internetportalen (Sharing) ist untersagt.
8.3. Soweit das jeweilige Seminar ganz oder anteilig aus Live-Ter-
minen besteht, können Lehrmaterialien jeweils nur zu den
angegebenen Terminen genutzt werden.
8.4. Durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Aufzeich-
nungen dürfen vom Teilnehmer nur zur Teilnahme an der
Maßnahme (im Onlinemodus) verwendet und nicht herunter
oder in eine Cloud geladen und nicht auf Rechnern, Fest-
platten oder ähnlichen Speichermedien gespeichert werden.
Die Aufzeichnung darf nicht zu anderen Zwecken als für die
Teilnahme an der Maßnahme genutzt werden, insbesondere
darf die Aufzeichnung nicht veröffentlicht oder verbreitet
werden.
8.5. Die bei der Vertragsdurchführung erbrachten Leistungen
des Auftragnehmers (z.B. Beratungsleistungen) dürfen nur im
Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks verwendet
werden. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Ein-
zelfall, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber daher an
seinen urheberrechtsfähigen Leistungen jeweils ein einfaches,
nicht übertragbares sowie zeitlich und räumlich auf den
Vertragszweck beschränktes Nutzungsrecht ein. Weitere Re-
chte werden ausdrücklich nicht eingeräumt, insbesondere ist
der Auftraggeber nicht berechtigt, die Leistungen des Auf-
tragnehmers zu bearbeiten, zu verändern oder nur auszugs-
weise zu nutzen.
8.6. Sofern der Auftragnehmer dem Auftraggeber nach dem Ver-
trag ein Recht einräumt, das Zertifikat des Auftragnehmers
in dem vereinbarten Umfang zu nutzen, darf dieses nur für
den vertraglich vorgesehenen Verwendungszweck bzw. den
zertifizierten Bereich und nur in der von dem Auftragnehmer
zur Verfügung gestellten, unveränderten Form verwendet
werden.
9. Mängelansprüche
9.1. Im Falle einer mangelhaften Leistung des Auftragnehmers
hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer Gelegenheit zu
mindestens zweimaliger Nacherfüllung innerhalb angemes-
sener Fristen zu geben, sofern dies nicht im Einzelfall unzu-
mutbar ist oder besondere Umstände vorliegen, die unter
Abwägung der beiderseitigen Interessen einen sofortigen
Rücktritt des Auftraggebers rechtfertigen. Der Auftragneh-
mer kann nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder die
Leistung nochmals mangelfrei erbringen. Schlägt die Nach-
erfüllung fehl, hat der Auftraggeber das Recht, die Ver-
gütung zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten;
Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von
Ziffer 12. Rücktritts- und Schadenersatzansprüche bestehen
jedoch nicht, wenn die Abweichung von der geschuldeten
Beschaffenheit nur unerheblich ist.
9.2. Der Auftraggeber hat offensichtliche Mängel unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Ab-
nahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Erkennbar-
keit in Textform gegenüber dem Auftragnehmer anzu-
zeigen. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewähr-
leistungsansprüchen ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn
es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher han-
delt. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang
der Mängelrüge beim Auftragnehmer. Unterbleibt die Rüge
oder ist sie verspätet, verliert der Auftraggeber seine An-
sprüche wegen etwa vorhandener Mängel der Kaufsache.
10. Rücktritt
10.1. Ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers besteht nur dann,
wenn der Auftragnehmer die Pflichtverletzung, aufgrund
derer der Rücktritt erklärt werden soll, zu vertreten hat.
Der Rücktritt ist schriftlich per eingeschriebenen Brief zu
erklären. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen
Verbraucher, so genügt es, wenn die Erklärung in Textform
erfolgt. Der Rücktritt lässt vereinbarte Verschwiegenheits-
pflichten und sonstige nachvertragliche Treuepflichten un-
berührt.
10.2. Endet der Beratungsvertrag vorzeitig, hat der Auftraggeber
die bis dahin erbrachten Leistungen des Auftragnehmers in
jedem Falle vertragsgemäß zu vergüten.
11. Widerrufsrecht/Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
11.1. Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne An-
gabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Wider-
rufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zeitpunkt des Erhalts
der Anmeldebestätigung. Um das Widerrufsrecht auszu-
üben muss der Verbraucher dem Auftragnehmer (re:duce
data GmbH., Schauinslandstraße 5, 75233 Tiefenbronn,
E-Mail: hello@reduce-data.com) mittels einer eindeutigen
Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-
Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen,
informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus,
dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des
Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
11.2. Bei Widerruf des Vertrages, hat der Auftragnehmer dem
Verbraucher alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat,
unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag
zurückzuzahlen, ab dem die Mitteilung über den Widerruf
dieses Vertrags beim Auftragnehmer eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwendet der Auftragnehmer dasselbe
Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen
Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbrau-
cher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In kei-
nem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rück-
zahlung Entgelte berechnet. Hat der Verbraucher verlangt,
dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist begin-
nen soll, so hat der Verbraucher dem Auftragnehmer einen
angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem er dem Auftragnehmer von der
Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Ver-
hältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen
Dienstleistungen entspricht.
12. Haftung
12.1. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestim-
mungen auf Schadenersatz, wenn der Auftraggeber Scha-
densersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder gro-
ber Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des
Auftragnehmers beruhen, oder wenn der Auftragnehmer
schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. We-
sentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags-
partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
12.2. Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertrags-
pflichtverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaft-
ung in den vorgenannten Fällen auf den Auftragswert,
höchstens jedoch auf den vorhersehbaren, bei derartigen
Verträgen typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie Verzug oder
Unmöglichkeit, leicht fahrlässig verursachte Schutz-
pflichtverletzungen, leicht fahrlässig verursachte Mangel-
folgeschäden, sonstige mittelbare Schäden und entgangen-
en Gewinn haften der Auftragnehmer nicht.
12.3. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den
vorstehenden Bestimmungen unberührt.
12.4. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Soweit in
diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, ist
eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in
Ziffern 1.-3. dieses Abschnitts vorgesehen – ohne Rücksicht
auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Insbesondere wenn und soweit etwaige
Beratungsfehle und Mängel darauf beruhen, dass der
Auftraggeber Mitwirkungsobliegenheiten gemäß den
Ziffern 3.4., 3.5., 3.6.
und 3.7. nicht, nicht vollständig oder
nicht rechtzeitig erfüllt hat, haftet der Auftragnehmer nicht.
Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung
aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Auftrag-
geber führen. Der Auftragnehmer übernimmt ferner keine
Haftung für etwaige Schäden des Auftraggebers, die auf
Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß
Ziffer 3.10. beruhen.
12.5. Soweit die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers
nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder
eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die
persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Auftragnehmers.
12.6. Die Begrenzungen nach Ziffern 1 und 2 dieses Abschnitts
gelten auch, soweit der Auftraggeber anstelle eines An-
spruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung
Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
12.7. Der Auftragnehmer übernimmt im Beratungsfall keine
Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg. Der Auftrag-
geber entscheidet in alleiniger Verantwortung über die
vom Auftragnehmer vorgeschlagene Maßnahmen, und
zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer die Maßnahmen
des Auftraggebers begleitet.
12.8 . Soweit Schadensersatzansprüche nach diesem Artikel zu-
stehen, verjähren diese innerhalb eines Jahres ab gesetz-
lichem Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht bei Haftung we-
gen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Leb-
ens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem
Verschweigen eines Mangels.
12.9. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Re-
gelungen nicht verbunden.
13. Geheimhaltungs- und Aufbewahrungspflichten
13.1. Das Vertrauensverhältnis zwischen allen Beteiligten erfor-
dert strikte Vertraulichkeit. Sowohl der Auftragnehmer als
auch der Auftraggeber sind verpflichtet, über vertrauliche
Informationen des jeweils anderen Vertragspartners Still-
schweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht nach
Beendigung des Vertrags für die Dauer von fünf Jahren fort.
Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche Infor-
mationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nach-
weislich bereits bekannt waren oder danach von dritter
Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertrau-
lichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder be-
hördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind
oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit
dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf An-
ordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt
werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur
Offenlegung verpflichtete Empfänger den anderen Ver-
tragspartner vorab unterrichten und ihm Gelegenheit ge-
ben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
d) die der Empfänger unabhängig von der Kenntnis der
vertraulichen Informationen selbständig entwickelt oder
entwickeln lassen hat.
13.2. Der Auftragnehmer wird vertragsbezogene Unterlagen
aufbewahren, sofern eine gesetzliche oder behördliche
Aufbewahrungspflicht besteht. Darüber hinaus ist der
Auftragnehmer zur Aufbewahrung zu Dokumentations-
zwecken berechtigt; etwaige gesetzliche oder vertragliche
Herausgabeansprüche des Auftraggebers bleiben unbe-
rührt.
13.3. Sofern der Auftragnehmer E-Learning-Angebote erbringt,
erhält jeder Teilnehmer einen persönlichen Zugang. Die
Nutzung des E-Learning-Angebots (Lerninhalt usw.) ist auf
diesen Teilnehmer und auf einen bestimmten Zeitraum
begrenzt. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist
untersagt.
14. Datenschutz
14.1. Der Auftragnehmer verarbeitet und nutzt personenbe-
zogene Daten ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks
sowie zu werblichen Zwecken, soweit dies ohne gesonderte
Einwilligung gesetzlich zulässig ist. Einer Nutzung und Wei-
tergabe der Daten zu Werbezwecken kann der Auftraggeber
jederzeit für die Zukunft widersprechen.
14.2. Im Übrigen hat der Auftraggeber nach Maßgabe der daten-
schutzrechtlichen Bestimmungen ein Recht auf Auskunft,
Berichtung, Sperrung und Löschung seiner bei dem Auftrag-
nehmer gespeicherten Daten.
15. Abwerbeverbot
Der Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, während ihrer Tätigkeit und 24 Monate danach gegenseitig keine Mitarbeiter abzuwerben.
16. Inhalte-Moderation
16.1. Wenn Sie unsere Angebote nutzen und dabei Inhalte (Text-, Bild-,
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16.2 Sie dürfen keine Inhalte auf unseren Online-Angeboten speichern,
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▪ gegen Gesetze oder die guten Sitten verstoßen;
▪ Schadsoftware oder Schadcode enthalten;
▪ gegen sonstige von uns auferlegte Regeln oder Vorgaben (z.B. Netiquette) verstoßen.
16.3 Wir prüfen die Inhalte manuell, wenn sie von unseren Mitarbeitern
entdeckt werden oder wenn wir von Dritten entsprechende Hinweise erhalten. Eine proaktive Überprüfung der Inhalte durch uns erfolgt grundsätzlich nicht. Wir behalten uns aber das Recht vor, Inhalte nach eigenem Ermessen hinsichtlich der Einhaltung der oben genannten Regeln zu überprüfen und anlassbezogen erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
16.4 Wenn der begründete Verdacht besteht, dass ein Inhalt gegen
die hier genannten Regeln verstößt, gehen wir wie folgt vor:
Sperrung: Der betroffene Inhalt wird zunächst unverzüglich gesperrt.
Stellungnahmefrist: Sofern uns die Kontaktdaten vorliegen, werden wir den Urheber des Inhalts kontaktieren und ihm eine angemessene Frist zur Stellungnahme einräumen. Sofern der Urheber innerhalb der Frist keine Stellung bezieht, wird der Inhalt gelöscht.
Abschließende Entscheidung: Sofern der Urheber Stellung bezieht oder eine Kontaktaufnahme zum Urheber nicht möglich ist, werden wir den Sachverhalt auf Grundlage der vorhandenen Informationen bewerten und welche Maßnahmen wir ergreifen. Hierbei sind insbesondere folgende Maßnahmen möglich:
▪ Unbefristete Sperrung des betreffenden Inhalts
▪ Endgültige Löschung des betreffenden Inhalts
▪ Verwarnung des Nutzers
▪ Vorübergehende Sperrung des betreffenden Nutzers
(alternativ kann auch eine teilweise Sperrung erfolgen)
▪ Ordentliche oder außerordentliche Kündigung des Vertrags
▪ Strafanzeige oder Anzeige beim Ordnungsamt (sofern eine Straftat, die eine Gefahr für Leib, Leben oder Sicherheit einer Person im Raum steht, müssen wir diese aus gesetzlichen Gründen melden)
Wir wägen unsere Entscheidungen sorgfältig ab. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere die Rechte und Freiheiten der Urheber und der potenziellen Betroffenen. Die Folge- maßnahmen werden verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass wir immer die mildeste, dem Verstoß angemessene Maßnahme auswählen werden. Hierbei berücksichtigen wir insbesondere
▪ die Schwere des Verstoßes
▪ die Anzahl und den der Gesamtverstöße
▪ potenzielle Auswirkungen auf unsere Dienste und unsere Nutzer und sonstige Dritte
▪ das Gesamtverhalten des Nutzers (z.B. dessen Einsichtsfähigkeit
hinsichtlich des Verstoßes)
▪ Verschulden (Vorsatz, Fahrlässigkeit)
▪ Motive des Verstoßes (soweit erkennbar)
▪ Einlassung des Nutzers (sofern vorhanden)
Information: Sofern wir die Kontaktdaten des Urhebers haben, werden wir ihn über das Ergebnis unserer Bewertung informieren; eine solche Information erfolgt nicht, soweit wir sie aus rechtlichen Gründen nicht erteilen dürfen (z.B. laufende polizeiliche Ermittlungen).
16.5 Wenn Sie rechtswidrige Inhalte in unserem Online-Angebot finden
oder einen dahingehenden Verdacht haben, können Sie uns das jederzeit mitteilen. Unsere Kontaktdaten finden Sie in unserem Impressum. Ihre personenbezogenen Daten werden nicht an den Urheber der gemeldeten Information weitergegeben.
17. Schlussbestimmungen / Gerichtsstand
17.1. Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Auftrag-
nehmers.
17.2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entsteh-
enden Ansprüche ist der für den Firmensitz des Auftrag-
nehmers zuständige Gerichtsort, soweit der Auftraggeber
Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Auftragneh-
mer ist auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen,
welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Auftrag-
gebers zuständig ist.
17.3. Diese Bedingungen und die damit verbundenen Bestellun-
gen/Aufträge/etc. einschließlich ihrer Auslegung unterlie-
gen deutschem Recht unter Ausschluss internationalen Ein-
heitsrechts, insbesondere des Übereinkommens der Verein-
ten Nationen über Verträge über den internationalen Wa-
renkauf (CISG).
17.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vertrags-
beziehungen mit dem Auftraggeber ungültig sein oder
werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Regel-
ungen der Vertragsbeziehungen nicht berührt. In diesem
Falle verpflichten sich die Vertragsschließenden, eine
rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn
und Zweck der wirtschaftlichen Zielsetzungen der unwirk-
samen Klausel am nächsten kommt. Dies gilt auch ent-
sprechend, falls die Vertragsbeziehung eine regelwidrige
Lücke enthält, die durch eine ergänzende Vertragsaus-
legung zu schließen ist.